© Dr. Matthias Schaefer | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München
PRESSE>RECHT*
/Krisen-PR
> Presserecht für
Unternehmen
Viele Unternehmen haben für einige
Szenarien Notfallpläne aufgestellt. Was aber
häufig fehlt, ist ein Notfallplan für drohende
oder bereits erfolgte Berichterstattung.
Drohende Berichterstattung
Wenn der Fernsehsender oder Journalist
gerade vor der Tür steht, lassen sich
rechtlich noch einige Weichen stellen.
Allerdings: Sie stehen Profis gegenüber,
während Mitarbeiter oder Führungskräfte
sich durch eine laufende Kamera leicht aus
dem Konzept bringen lassen. Umso
wichtiger ist es daher, sich auf eine solche
Situation im Vorfeld einzustellen.
Aktuelle Berichterstattung
Auch im unmittelbaren Nachgang einer
Berichterstattung gibt es viele Fallstricke, die
sich rechtlich fatal auswirken können. So
z.B., wenn andere Medien eine bereits
erfolgte Berichterstattung über ihr
Unternehmen aufgreifen. Wie gehen Sie in
Ihrem Unternehmen damit um?
> Anwalt für Presserecht
Wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne
auch präventiv über die rechtlichen
Möglichkeiten professionelle
Krisenkommunikation zu begleiten.
Wir klären über grundlegende rechtliche
Risiken im Umgang mit den Medien auf und
geben Handlungsempfehlungen, die später
ggf. notwendig werdende rechtliche
Maßnahmen effektiv unterstützen.
Sie haben Fragen oder
benötigen schnell fundierte
rechtliche Hilfe im Presserecht
oder Medienrecht?
Sprechen Sie uns einfach an!
Kanzlei Dr. Schaefer
Fachanwalt für Urheber-
und Medienrecht
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